Nachträgliche Schuldzinsen auf Immobiliendarlehen

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sieht für den Lohn- und Gehaltsbereich eine hohe zweistellige Anzahl verschiedenster Honorare vor. Diese Regelungen sind mehr als komplex und intransparent. Unsere Mandanten fordern aber meist eine hohe Planungssicherheit ein, was für den Lohn- und Gehaltsservice zu bezahlen ist.

Wir vereinbaren daher seit langer Zeit mit unseren Mandanten eine Pauschale pro Arbeitnehmer und Monat, die nahezu alle Tätigkeiten aus dem Lohn- und Gehaltsbereich beinhaltet. Separat werden nur Antragstellungen auf Lohnfortzahlung sowie das Ausstellen besonderer Bescheinigungen berechnet, diese jedoch auch pauschal pro Stück. Die Pauschalen variieren nach Arbeitnehmerzahl, Branche, Umfang der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Schwierigkeitsgrad und Risiko. Gerne unterbreiten wir im Rahmen eines persönlichen Gespräches ein Angebot.

Nicht turnusmäßige Tätigkeiten wie z.B. Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen oder steuerliche Beratung im Lohn- und Gehaltsbereich stellen separate Dienstleistungen dar. Diese Leistungen werden gemäß den Grundsätzen unter Beratungstätigkeiten abgerechnet.