25jähriges Firmenjubiläum von VTPartners

Organisation der Leistungsprozesse


Eine Partnerschaft funktioniert besonders gut, wenn jeder von Anfang an weiß, wie der Andere denkt und was dieser erwartet. Hier erfahren Sie, wie wir die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten leben - und auch, was wir von unseren Mandanten erwarten.


Ansprechpartner

Jeder Mandant wird bei uns grundsätzlich von einem ihm fest zugeordneten Mitarbeiter aus dem Bereich Fachpersonal betreut, der in nahezu allen Belangen zuständiger Ansprechpartner ist. Aufgaben, die der zuständige Mitarbeiter nicht alleine durchführen kann, werden von ihm in der Kanzlei koordiniert, d.h. er greift auf Kollegen und Kooperationspartner mit entsprechendem Fachwissen zurück.

Der Lohn- und Gehaltsservice wird in einer eigenen Abteilung geführt. Auch dort hat jeder Mandant einen für ihn zuständigen Ansprechpartner.

Die Steuerberater haben in allen Bereichen die fachliche Kontrolle und stehen dem Mandanten selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung.


Bearbeitungszeiten

In vielen Steuerberatungskanzleien treten wohl immer wieder erhebliche Verzögerungen bei der Bearbeitung von Aufträgen auf. Eine solche Arbeitsweise halten wir nicht für vertretbar. Wir haben daher in unserer Kanzlei einen „Just in Time-Grundsatz“ vereinbart, der prinzipiell folgende Bearbeitungszeiten verbindlich vorgibt:

Finanz- und Anlagebuchhaltungen:
längstens eine Woche (nach vollständigem Eingang der Unterlagen)

Lohn- und Gehaltsabrechnungen:
bis zum mit Mandanten vereinbarten Abrechnungstermin (bei vollständigem und pünktlichen Eingang aller Unterlagen)

Jahresabschlüsse / Gewinnermittlungen und betriebliche Steuererklärungen:
längstens vier Wochen (nach vollständigem Eingang aller Unterlagen und Informationen)

Andere Steuererklärungen:
längstens vier Wochen (nach vollständigem Eingang aller Unterlagen und Informationen)

Vom Finanzamt eingehender Schriftverkehr / Bescheidprüfungen:
längstens eine Woche nach Eingang der Korrespondenz oder Rücksprache mit Ihnen

Beratungen / Stellungnahmen: bis längstens zum individuell vereinbarten Termin

Lediglich im letzten Quartal und im Januar eines Jahres kann sich aufgrund der Fülle der dann eintreffenden Unterlagen eine Verlängerung der Bearbeitungszeiten ergeben. Wir sind jedoch bemüht, auch diese so kurz wie möglich zu halten. 


Rechte & Pflichten

Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss eines Mandatsvertrages (inklusive der verbindlichen Vereinbarung unserer Allgemeinen Auftragsbedingungen), in dem wir die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Mandanten und der Steuerkanzlei geregelt haben.

Ein besonders heikler Punkt im Tagesgeschäft des Mandanten ist oftmals die Einhaltung vereinbarter Termine. Eine schnelle und korrekte Beratung sowie Vertretung der Mandanteninteressen unter Einhaltung der gesetzlich zu beachtenden Fristen sowie der Bearbeitungszeiten im Rahmen unserer Selbstverpflichtung ist uns nur möglich, wenn der Mandant uns alle notwendigen Unterlagen und Informationen zeitnah und vollständig zur Verfügung stellt. Diese Verpflichtung haben wir speziell in § 7 unserer Allgemeinen Auftragsbedingungen geregelt. Mandanten sollten daher Terminverschiebungen immer mit uns absprechen.

Eine weitere wichtige Pflicht des Mandanten ist natürlich auch die pünktliche Zahlung der Honorarrechnungen. Mandanten sollten uns bei finanziellen Engpässen rechtzeitig aktiv ansprechen, so dass gemeinsam eine Problemlösung zur beiderseitigen Zufriedenheit gefunden werden kann.

Sollte es dennoch einmal Probleme geben, so wenden Sie sich bitte mit ihrer Beschwerde oder ihrer Anregung an die Steuerberater unserer Kanzlei. Wir sehen im Rahmen unseres Quality Management darin die Chance, Fehlerquellen zu beheben bzw. Anregungen systematisch zu nutzen, um so unsere Leistungen und unseren Marktauftritt kontinuierlich zu verbessern.